Sicherheitsschuhe und Arbeitsschuhe
Diverse Arbeitsbereiche unterliegen gemäß Unfallverhütungsvorschriften bestimmten Sicherheitsmaßnahmen, um den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Der Gesetzgeber fordert nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes die potentiellen Gefahren des entsprechenden Berufsstandes zu ermitteln und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine gesundheitliche Gefährdung am Arbeitsplatz kategorisch auszuschließen. So sind Sicherheitsschuhe ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausrüstung am Arbeitsplatz und haben den Zweck Fußverletzungen präventiv vorzubeugen und vor mechanischen, elektrischen, chemischen und thermischen Gefahren zu schützen.
Je nach Grad der Beanspruchung und Art der Tätigkeit sind Sicherheitsschuhe und Arbeitsschuhe in verschiedene Schutzklassen kategorisiert und darauf ausgelegt höchsten Belastungen standzuhalten. Sie sind antistatisch, schützen durch die integrierte Zehenschutzkappe den Fuß vor dem möglichen Herabfallen schwerer Gegenstände, haben eine durchtrittsichere Sohle, sind wasserundurchlässig, wärme- und kälteresistent und feuerfest.
Die klassischen Berufszweige in denen das Tragen von Sicherheitsschuhen vorgeschrieben ist, sind:
- Industrie
- sämtliche Handwerksberufe
- Feuerwehr
- im Baugewerbe
- beim Metzger
- Koch in der Gastronomie
- Rettungsdienste
Abhängig vom Bundesland haben mitunter die Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter die Funktion der Arbeitsschutzaufsicht und führen in bestimmten Intervallen Kontrollen durch, um sicherzugehen, dass diese Grundsätze der Prävention bundesweit eingehalten werden.
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